Verhaltensregeln auf dem Sportgelände (Stand: 14.06.2021)
Aufgrund der Unterschreitung des Inzidenzwertes von 35 ist der Sportbetrieb unter Auflagen nach dem Infektionsschutzgesetz durch den Bundesgesetzgeber und der aktuell geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung wieder möglich. Die folgenden Regelungen gelten ab Montag, dem 14.06.2021: PDF zu den Verhaltensregeln auf dem Sportgelände









