§ 1 Name und Sitz
SATZUNG des SV Eiche Reichenbrand e.V. (im nachfolgenden SV Eiche genannt)
Der am 09.07.1990 gegründete Sportverein trägt den Namen SV Eiche Reichenbrand e.V..
Er ist im Vereinsregister der Stadt Chemnitz unter der Nummer 353 eingetragen und hat seinen Sitz in Chemnitz.
Gerichtsstand für alle Angelegenheiten ist Chemnitz. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
§ 3 Ziele und Aufgaben
§ 4 Mitgliedschaft
In besonderen Fällen (Krankheit, Tod) können die Abteilungsleiter über einen Austritt selbständig entscheiden. Ein Mitglied kann vom Vorstand nach einer Anhörung aus dem Verein ausgeschlossen werden:
Der Ausschlussbeschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen und kann durch Aushang im Verein oder im Schaukasten veröffentlicht werden. Gegen den Ausschlussbeschluss besteht für den Betroffenen innerhalb von 4 Wochen Berufungsrecht gegenüber dem Vorstand. Innerhalb der nächsten 3 Monate nach Berufung hat der Vorstand gemeinsam mit der betreffenden Abteilungsleitung die Wirksamkeit des Ausschlussbeschlusses endgültig zu beschließen. Bis zu dieser Entscheidung ruhen die Rechte des Mitgliedes. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Teile aus dem Vereinsvermögen.
§ 5 Rechte der Mitglieder
Die Mitglieder haben das Recht das Vereinsgelände mit seinen Sporteinrichtungen während der offiziellen Öffnungszeiten zu betreten und entsprechend der gültigen Belegungspläne zu nutzen.Sich am Trainings- und Wettkampfbetrieb in den jeweiligen Sportarten und am Gemeinschaftsleben des Vereins zu beteiligen. An Ausbildungen und Qualifizierungslehrgängen auf Vorschlag der jeweiligen Abteilung teilzunehmen.Den Versicherungsschutz des Vereins in Anspruch zu nehmen.
§ 6 Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben die Pflicht:
§ 7 Finanzierung
7. Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann aber bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwands-entschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG beschließen.
§ 8 Organe
Die Organe sind:
Bei Abstimmungen in allen Organen und zu allen Beschlüssen im Verein SV Eiche und seinen Abteilungen gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (ohne Enthaltungen) – soweit Gesetz und diese Satzung nichts anderes vorschreiben.
§ 9 Der Vorstand
Im Sinne des § 26 BGB besteht der Vorstand mindestens aus drei, maximal aus fünf Mitgliedern:
• Präsident
• Vizepräsident
Auf Vorschlag des amtierenden Vorstandes kann die Vertreterversammlung ein oder zwei weitere Vorstandsmitglieder wählen. Der Vorstand kann während der Wahlperiode Personen mit Aufgaben für den Verein betrauen und ggf. auch in die Arbeit des Vorstandes einbeziehen. Diese sind kein direktes Vorstandsmitglied und im Vorstand nicht stimmberechtigt, bis sie durch die Vertreterversammlung in einer Nachwahl bestätigt werden.
§ 10 Ordnungen des Vereins
§ 11 Abteilungen
§ 12 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins oder eine Verschmelzung kann nur auf Beschluss der Vertreterversammlung mit einer 3⁄4 Mehrheit der von den anwesenden Vertretern abgegebenen Stimmen (ohne Enthaltungen) erfolgen. Wird mit der Auflösung des Vereins oder eine Verschmelzung mit einem anderen gleichartigen Verein angestrebt, so dass die Rechtsform weiterhin gewährleistet wird, geht das Vereinsvermögen auf den neuen Verein über. Vor Durchführung der Veränderung ist das Finanzamt einzubeziehen.
§ 13 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 30.06.2010 beschlossen und mit den Beschlüssen der Vertreterversammlung am 11.10.2012 geändert und ergänzt.
Chemnitz, 11.10.2012