Aufgrund der Unterschreitung des Inzidenzwertes von 35 ist der Sportbetrieb unter Auflagen nach dem Infektionsschutzgesetz durch den Bundesgesetzgeber und der aktuell geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung wieder möglich. Die folgenden Regelungen gelten ab Montag, dem 14.06.2021:

PDF zu den Verhaltensregeln auf dem Sportgelände

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